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Brandschutztüren abschließen
Brandschutztüren können Leben retten - wenn sie sich öffnen. Gleichzeitig sollte durch eine Außentür niemand unbemerkt ins Gebäude gelangen. Also: raus ja - rein nein.
Darf man Brandschutztüren abschließen?
Brandschutztüren im Inneren eines Gebäudes dürfen gar nicht abgeschlossen werden. Sie fallen einfach nur zu und bilden so Brandabschnitte, und schützen Personen in anderen Abschnitten des Gebäudes. Für diese Innentüren benötigt man Blindzylinder. Das Schlüsselloch wird dadurch verschlossen, aber niemand kann versehentlich die Tür abschließen.
Für Außentüren benötigt man ein Einsteckschloss und eine Drückergarnitur für Brandschutz- und Paniktüren. Diese Türen können dann jederzeit von innen geöffnet werden, selbst wenn sie für Personen von außen zugeschlossen sind.